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| Im Januar 2005 trat die durch die Europäische Kommission verabschiedete Lebensmittel Rahmenverordnung EU-178/2002 in Kraft. Diese Verordnung schreibt u.a. vor, dass Unternehmen der Wertschöpfungskette Lebensmittel und Futtermittel (für Nutztiere) die Rückverfolgbarkeit ihrer Waren in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gewährleisten müssen. Für Lieferanten, Hersteller und Handel bedeuten die Forderungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Entsprechende Softwarelösungen gewährleisten eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und minimieren den Verwaltungsaufwand, indem sie die notwendigen Daten jederzeit zur Verfügung stellen. | ||
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